Die NPN-Koproduktionsförderung Tanz
Das im Jahr 2005 erstmals realisierte Modell der NPN-Koproduktionsförderung konnte bis 2010 nationale und internationale Koproduktionen im Bereich des zeitgenössischen Tanzes unterstützen. Ziel der NPN-Koproduktionsförderung war es, Mobilität, Austausch und Kooperationen zwischen Künstlern, Veranstaltern und Produzenten zu untersützen, sowie die Entstehung neuer zeitgenössischer Tanzproduktionen zu fördern.
Im Unterschied zur NPN-Gastspielförderung Tanz war es hier nicht nur Veranstaltern, sondern auch Einzelkünstlern sowie Kompanien möglich, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen. Die Herkunft der Künstler oder der Kompanie war nicht entscheidend, die Produktion sollte lediglich hauptsächlich in Deutschland realisiert werden. Anträge konnten in besonderen Fällen mit bis zu 50 % der Produktionskosten unterstützt werden.
Ermöglicht wurde die NPN-Koproduktionsförderung Tanz durch die Kulturstiftung des Bundes im Rahmen von Tanzplan Deutschland. Nach Ablauf des auf 5 Jahre angelegten Tanzplan Deutschland verlängerte die Kulturstiftung des Bundes Ende 2009 aufgrund ihres großen Erfolgs die NPN-Koproduktionsförderung um ein weiteres Jahr. Seit 2011 ist eine Weiterfinanzierung durch die Kulturstiftung des Bundes nicht mehr möglich.
Der Dachverband Tanz Deutschland richtete 2010 eine Online-Petition zum Erhalt der NPN-Koproduktionsförde-
rung an den Deutschen Bundestag. Nach ausführlichen Gesprächen über die Fortführung des Projekts zwischen der KSB und dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) können die dafür nötigen Finanzierungsmittel 2012 nicht in den Haushalt des BKM eingestellt werden. Das NPN und der Dachverband Tanz streben an, die NPN-Koproduktionsförderung Tanz im Etat des BKM 2013 zu etablieren.
Geförderte Projekte im Rahmen der NPN-Koproduktionsförderung


- (c) David Bergé

