Foto: Ros Ribas
Über die Gastspielförderung NPN-Theater
Hinweise zur Antragsstellung
Abwicklung/Verwendungsnachweis
Beispielrechnung
Geförderte Projekte
Über die Gastspielförderung NPN-Theater
Dem Erfolgsmodell NPN-Tanz nachempfunden, gibt es seit 2009 auch eine Gastspielförderung NPN-Theater. Nun haben Veranstalter und Spielstätten die Möglichkeit, Anträge auf Unterstützung von Gastpielvorhaben in der Sparte zeitgenössisches Theater zu stellen. Ziel ist die Förderung des bundesweiten Austauschs innerhalb der freien Theaterszene, indem länderübergreifende Kooperationen zwischen Veranstaltern und Theatergruppen finanziell unterstützt werden.
Die Gastspielförderung NPN-Theater richtet sich an in Deutschland ansässige Veranstalter und Theater, die Künstler aus einem anderen Bundesland einladen. Bei einer Förderzusage erhalten die Veranstalter Zuschüsse auf die realen* Gastspielkosten in Höhe von 25 Prozent (öffentliche Träger) oder 35 Prozent (private Träger).
* Die realen Gastspielkosten errechnen sich aus dem gezahlten Honorar (unter Einhaltung der Mindesthonorarstruktur) und den zusätzlichen Kosten (Reise-, Transport- und Unterbringungskosten).
Die Gastspielförderung NPN-Theater wird unterstützt von dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie von den Kultur- und Kunstministerien der Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Hinweise zur Antragstellung
Wer kann einen Antrag stellen?
Anträge können ausschließlich in Deutschland ansässige Veranstalter stellen, wenn sie eine freie Theatergruppe aus einem anderen Bundesland einladen. Antragsberechtigt sind z.B. freie Veranstalter, Produktionszentren, Stadt- und Staatstheater, Privattheater, Festivals, Universitäten, Kompanien und andere Träger, sofern sie als Veranstalter auftreten.
Antragsfristen Gastspielförderung NPN-Theater 2010
15. Januar 2010 (erste Vergaberunde)
31. März 2010 (zweite Vergaberunde)
Nach Ablauf der zweiten Antragsfrist können jederzeit Anträge auf Restmittelvergabe eingereicht werden, sofern Restmittel vorhanden sind.
Voraussetzungen für einen Antrag:
- Die Produktion entstand nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist.
- Das Gastspiel stellt nicht die Premiere der Produktion dar.
- Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben
oder abgeschlossen sein (Jurysitzung der 2. Vergaberunde ist am 26. April).
- Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.
- Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NPN:
Zusammensetzung des Mindesthonorars:
- Verpflegungsgeld für Schauspieler und Management: 18.- bis max. 23.- € pro Person und Tag
- Verpflegungsgeld für Techniker: 18.- bis max. 23.- € pro Person und Tag
- Probenhonorar für Schauspieler: 300.- bis max. 750.- € pro Person
- Abendgage für Schauspieler: 50.- bis max. 200.- € pro Person und Vorstellung
- Tageshonorar für Techniker: 75.- bis max. 250.- € pro Person und Tag
- Administrationskosten-Pauschale: 300.- bis max. 900.- €
Diese Positionen sind obligatorisch! Die Mindestsätze dürfen nicht unterschritten werden!
Wie stelle ich einen Antrag?
Die Förderanträge sind fristgemäß (Poststempel) im Original vom Veranstalter bei JOINT ADVENTURES einzureichen. Der Antragsteller wird gebeten, Infomaterial wie Projektbeschreibungen (Inhalt, Beteiligte, Premierendatum und -ort, Probenort u.ä.), Presseartikel sowie DVDs oder anderes Informationsmaterial einzureichen. Auf Wunsch wird das Material nach der Jurysitzung zurückgeschickt.
Im Falle der Restmittelvergabe müssen die Anträge mindestens fünf Arbeitstage vor der ersten Vorstellung des Gastspiels bei JOINT ADVENTURES eingegangen sein. Ansonsten kann eine Sichtung und Beurteilung durch die Jury nicht gewährleistet werden.
Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Downloads
Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine Fachjury über den Antrag. Die Geschäftsstelle teilt den Antragstellern die Entscheidungen der Jury baldmöglichst nach der Jurysitzung ohne Begründung mit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Förderkriterien der Gastspielförderung des NPN-Theater
1. Anerkannte, zukunftsweisende künstlerische Qualität der Produktion
2. Überregionale Bedeutung der künstlerischen Arbeit / Das Gastspielvorhaben bereichert das Theaterangebot in der Region.
3. Gewährleistung einer professionellen organisatorischen und bühnentechnischen Umsetzung durch den Veranstalter
4. Einhaltung der Mindesthonorarstrukturen des NPN durch den Veranstalter (Bezahlung von Vorstellungsgagen, Reise- und Übernachtungskosten, Tage- und Probengeldern sowie Einhaltung der Verwaltungspauschale in Höhe der festgelegten Mindestbeträge)
5. Regionale Ausgewogenheit der Mittelverteilung
6. Zukunftsweisender, ggf. experimentellen Charakter der Produktionen
7. Für die Region haben neue Gastspiele Vorrang vor wiederholten Gastspielen.
Beispielrechnung
Die realen Gastspielkosten, die als Grundlage für die Berechnung der anteiligen Förderung dienen, errechnen sich aus dem gezahlten Honorar (unter Einhaltung der Mindesthonorarstruktur) und den zusätzlichen Kosten (Reise-, Transport- und Unterbringungskosten).
Bei den zusätzlichen Kosten fördert das NPN bis zu folgenden Höchstgrenzen: Reisekosten: max. 150,- € pro Person; Transportkosten für Bühne, Kostüme, Ausstattung, u.ä.: max. 2000,- € ; Unterbringungskosten für Schauspieler, Management, Techniker: max. 60,- € pro Person und Nacht. Veranstalterspezifische Kosten, wie z.B. Ausgaben für die Beschaffung von Technik oder für Marketing, werden vom NPN nicht gefördert.
Die Abrechnung im Verwendungsnachweis erfolgt nach Einzelposten, d.h., Honorar, Reisekosten, Transportkosten und Unterbringungskosten werden unabhängig voneinander betrachtet. Zur Verdeutlichung:
1. Bsp.: Sie haben für Reisekosten 400,- € beantragt, real aber nur 250,- € verwendet => es werden nur die 250,- € anteilig (d.h. zu 25% bzw. 35% bzw. 50%) gefördert.
2. Bsp.: Sie haben für die Unterbringung der Darsteller 180,- € beantragt, real aber 500,- € bezahlt => es werden nur 180,- € anteilig gefördert.
Ein „Überschuss“ an reservierter Förderung (vgl. Bsp. 1) kann nicht auf andere Posten, bei denen die realen Kosten höher lagen als erwartet (vgl. Bsp. 2), umgeschichtet werden.
Abwicklung/Verwendungsnachweis
Der Antragsteller verpflichtet sich:
- die Mindesthonorare zu bezahlen
- die Förderung in Presseankündigungen und Publikationen zu erwähnen (auf die korrekte Zitierung des Fördersatzes der NPN-Gastspielförderung ist unbedingt zu achten!)
- die Mittel antragsgemäß zu verwenden
- einen Verwendungsnachweis zu erbringen (spätestens 2 Monate nach Aufführung)
- je ein Exemplar der Publikationen mit dem Verwendungsnachweis einzureichen
- ein Prüfungsrecht einzuräumen.
Die Mittel werden nach Erhalt und Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt.
Beispielrechnung
Die realen Gastspielkosten, die als Grundlage für die Berechnung der anteiligen Förderung dienen, errechnen sich aus dem gezahlten Honorar (unter Einhaltung der Mindesthonorarstruktur) und den zusätzlichen Kosten (Reise-, Transport- und Unterbringungskosten).
Bei den zusätzlichen Kosten fördert das NPN bis zu folgenden Höchstgrenzen: Reisekosten: max. 150,- € pro Person; Transportkosten für Bühne, Kostüme, Ausstattung, u.ä.: max. 2000,- € ; Unterbringungskosten für Schauspieler, Management, Techniker: max. 60,- € pro Person und Nacht. Veranstalterspezifische Kosten, wie z.B. Ausgaben für die Beschaffung von Technik oder für Marketing, werden vom NPN nicht gefördert.
Die Abrechnung im Verwendungsnachweis erfolgt nach Einzelposten, d.h., Honorar, Reisekosten, Transportkosten und Unterbringungskosten werden unabhängig voneinander betrachtet. Zur Verdeutlichung:
1. Bsp.: Sie haben für Reisekosten 400,- € beantragt, real aber nur 250,- € verwendet => es werden nur die 250,- € anteilig (d.h. zu 25% bzw. 35% bzw. 50%) gefördert.
2. Bsp.: Sie haben für die Unterbringung der Darsteller 180,- € beantragt, real aber 500,- € bezahlt => es werden nur 180,- € anteilig gefördert.
Ein „Überschuss“ an reservierter Förderung (vgl. Bsp. 1) kann nicht auf andere Posten, bei denen die realen Kosten höher lagen als erwartet (vgl. Bsp. 2), umgeschichtet werden.
Geförderte Projekte
In den vergangenen Jahren wurden die folgenden Projekte gefördert:
2009 [21 KB]

