Foto: Ros Ribas

Über die Gastspielförderung des NPN-Tanz

Hinweise zur Antragstellung

Abwicklung/Verwendungsnachweis

Geförderte Projekte

Über die Gastspielförderung des NPN-Tanz


Die Gastspielförderung des NPN-Tanz wurde gegründet um den länderübergreifenden Austausch von zeitgenössischen Tanzproduktionen zu unterstützen. Veranstalter erhalten bei einem positiven Förderentscheid der Jury eine finanzielle Unterstützung auf die anfallenden Gastspielkosten, wobei die Höhe der Förderung gestaffelt ist: Veranstalter in öffentlicher Trägerschaft erhalten eine Förderung von 25% der realen Gastspielkosten. Veranstalter in privater Trägerschaft erhalten eine Förderung von 35% der realen* Gastspielkosten. Im Falle der Impulsförderung erhält der Veranstalter eine Förderung von 50% der realen Gastspielkosten.

*Die realen Gastspielkosten errechnen sich aus dem gezahlten Honorar (unter Einhaltung der Mindesthonorarstruktur) und den zusätzlichen Kosten (Reise-, Transport- und Unterbringungskosten).

Die Impulsförderung ist eine besondere Form der Gastspielförderung, da sie eine Schwerpunktförderung darstellt, die jedes Jahr an ein anderes Bundesland vergeben wird. Gastspiele können im Rahmen dieser besonderen Förderung mit 50% der Gastspielkosten unterstützt werden. Ziel ist es, Regionen, in denen Tanz bisher noch nicht allzu präsent ist, zu mehr Aktivität anzuregen. Im Jahr 2010 geht die Impulsförderung an Veranstalter in Baden-Württemberg, die Projekte aus anderen Bundesländern einladen. Ebenso greift die Impulsförderung für Veranstalter aus anderen Bundesländern, die Projekte von Künstlern aus Baden-Württemberg einladen.

Die Gastspielförderung des NPN-Tanz wird ermöglicht durch die Unterstützung des Bundes und der Kunst- und Kultusministerien folgender Länder:
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Freie Hansestadt Bremen – Der Senator für Kultur
Freie und Hansestadt Hamburg – Behörde für Kultur, Sport und Medien
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt
Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur

Hinweise zur Antragstellung


Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge können ausschließlich in Deutschland ansässige Veranstalter stellen, wenn sie eine Kompanie aus einem anderen Bundesland einladen. Hierzu gehören z.B.: freie Veranstalter, Produktionszentren, Privattheater, Festivals, Universitäten, Kompanien und andere Träger, sofern sie als Veranstalter auftreten.

Antragsfristen Gastspielförderung NPN-Tanz 2010

31. Januar 2010 (erste Vergabe)
15. April 2010 (zweite Vergabe)

Nach Ablauf der zweiten Antragsfrist können jederzeit Anträge auf Restmittelvergabe eingereicht werden.

Voraussetzungen für einen Antrag:
-
Die Produktion entstand nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist.
- Das Gastspiel stellt nicht die Premiere der Produktion dar.
- Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben
oder abgeschlossen sein (Jurysitzung der 2
. Vergaberunde ist Mai 2010).
- Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.
- Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NPN:
Zusammensetzung des Mindesthonorars:
- Verpflegungsgeld für Darsteller: mind. 18,- € pro Darsteller/pro Tag (max. 23,- €)
- Verpflegungsgeld für Techniker: mind. 18,- € pro Techniker/pro Tag (max. 23,- €)
- Probenhonorar für Darsteller: mind. 500,- € pro Darsteller (max. 750,- €)
- Abendgage für Darsteller: mind. 50,- € pro Darsteller/pro Vorstellung (max. 200,- €)
- Tageshonorar für Techniker: mind. 75,- € pro Techniker/pro Tag (max. 250,- €)
- Administrationskostenpauschale: mind. 400,- € (max. 900,- €)
Diese Positionen sind obligatorisch! Die Mindestsätze dürfen nicht unterschritten werden!

Wie stelle ich einen Antrag?
Die Förderanträge sind fristgemäß (Poststempel) im Original vom Veranstalter bei JOINT ADVENTURES einzureichen. Der Antragsteller wird gebeten, Informationsmaterial wie Projektbeschreibungen (Inhalt, Beteiligte, Premierendatum und -ort, Probenort, u.ä.), Presseartikel, DVDs, etc. einzureichen. Auf Wunsch wird das Material nach der Jurysitzung zurückgeschickt.

Im Falle der Restmittelvergabe müssen die Anträge mindestens fünf Arbeitstage vor der ersten Vorstellung des Gastspiels bei JOINT ADVENTURES eingegangen sein. Ansonsten kann eine Sichtung und Beurteilung durch die Jury nicht gewährleistet werden.

Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Downloads > Gastspielförderung.

Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine Fachjury über den Antrag. Die Geschäftsstelle teilt den Antragstellern die Entscheidungen der Jury baldmöglichst nach der Jurysitzung ohne Begründung mit. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Förderkriterien der Gastspielförderung des NPN-Tanz
1. Anerkannte künstlerische Qualität der Produktion
2. Überregionale Bedeutung der künstlerischen Arbeit
3. Gewährleistung einer professionellen organisatorischen und bühnentechnischen Umsetzung durch den Veranstalter
4. Einhaltung der Honorarstrukturen des NPN durch den Veranstalter (Bezahlung von Vorstellungsgagen, Reise- und Übernachtungskosten, Tage- und Probengeldern sowie Einhaltung der Verwaltungspauschale in Höhe der festgelegten Mindestbeträge)
5. Regionale Ausgewogenheit der Mittelverteilung

Abwicklung/Verwendungsnachweis


Der Antragsteller verpflichtet sich:

- die Mindesthonorare zu bezahlen
- die Förderung in Presseankündigungen und Publikationen zu erwähnen (auf die korrekte Zitierung des Fördersatzes der NPN-Gastspielförderung ist unbedingt zu achten!)
- die Mittel antragsgemäß zu verwenden
- einen Verwendungsnachweis zu erbringen (spätestens 2 Monate nach Aufführungsdatum)
- je ein Exemplar der Publikationen mit dem Verwendungsnachweis einzureichen
- ein Prüfungsrecht einzuräumen.

Die Mittel werden nach Erhalt und Prüfung des Verwendungsnachweises ausbezahlt.

Die realen Gastspielkosten, die als Grundlage für die Berechnung der anteiligen Förderung dienen, errechnen sich aus dem gezahlten Honorar (unter Einhaltung der Mindesthonorarstruktur) und den zusätzlichen Kosten (Reise-, Transport- und Unterbringungskosten).
Bei den zusätzlichen Kosten fördert das NPN bis zu folgenden Höchstgrenzen: Reisekosten: max. 150,- € pro Person Transportkosten: max. 1000,- € Unterbringungskosten: max. 60,- € pro Person und Nacht.

Die Abrechnung im Verwendungsnachweis erfolgt nach Einzelposten, d.h., Honorar, Reisekosten, Transportkosten und Unterbringungskosten werden unabhängig voneinander betrachtet. Zur Verdeutlichung:

Beispielrechnung:
1. Bsp.: Sie haben für Reisekosten 400,- € beantragt, real aber nur 250,- € verwendet => es werden nur die 250,- € anteilig (d.h. zu 25% bzw. 35% bzw. 50%) gefördert.
2. Bsp.: Sie haben für die Unterbringung der Darsteller 180,- € beantragt, real aber 500,- € bezahlt => es werden nur 180,- € anteilig gefördert.
Ein „Überschuss“ an reservierter Förderung (vgl. Bsp. 1) kann nicht auf andere Posten, bei denen die realen Kosten höher lagen als erwartet (vgl. Bsp. 2), umgeschichtet werden.

Geförderte Projekte


In den vergangenen Jahren wurden die folgenden Projekte gefördert:

2009 [27 KB]

2008 [28 KB]

2007 [43 KB]

2006 [7 KB]

2005 [12 KB]

2004 [28 KB]

2003 [36 KB]

2002 [22 KB]

2001 [19 KB]

2000 [21 KB]

1999 [18 KB]