Foto: Ros Ribas

Über die Koproduktionsförderung NPN-Tanz

Hinweise zur Antragstellung

Geförderte Projekte

Über die Koproduktionsförderung des NPN Tanz


Die Koproduktionsförderung NPN-Tanz wurde erstmals im Jahr 2005 realisiert und unterstützt überregionale sowie internationale Koproduktionen. Ziel ist es, Austausch und Kooperationen von Künstlern und Veranstaltern/Produzenten zu fördern. Im Gegensatz zur Gastspielförderung ist es hier möglich nicht nur produzenteninitiierte Projekte (wie z.B. Choreographer-in-Residence, Auftragsproduktionen oder Projekte mit Beteiligung von mehreren Choreografen etc.), sondern auch künstlerinitiierte Projekte einzureichen.

Für die Unterstützung von Koproduktionen ist die Herkunft der Künstler/Kompanie nicht entscheidend. Der Koproduktionsantrag kann in besonderen Fällen mit bis zu 50 Prozent der Produktionskosten unterstützt werden.

Einen Antrag auf Koproduktionsförderung können in Deutschland ansässige Veranstalter, Einzelkünstler sowie Kompanien stellen.

Die Koproduktionsförderung NPN-Tanz wurde fünf Jahre durch den Tanzplan Deutschland der Kulturstiftung des Bundes ermöglicht. Aufgrund des großen Erfolges wurde von der Kulturstiftung des Bundes nun beschlossen, die Förderung in 2010 um ein weiteres Jahr zu verlängern.

Antragsfrist für die Restmittelvergabe 2010 ist der 15. April 2010.

Ermöglicht wird die Koproduktionsförderung NPN-Tanz durch die Unterstützung der Kulturstiftung des Bundes.

Antragstellung


Voraussetzungen
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Der Antragsteller muss ausführender Produzent sein.
- Es müssen mindestens zwei Partnerorganisationen aus zwei verschiedenen Bundesländern und ein ausländischer Partner als Koproduzenten involviert sein, oder es kooperieren mindestens je ein Partner aus einem alten und einem neuen Bundesland.
- Mindestens einer der in Deutschland ansässigen Partner muss ein Produzent/Veranstalter sein.
- Der zweite inländische Partner kann der Künstler selbst oder eine Kompanie sein, wenn er/sie Produktionsmittel mit einbringt (z. B. öffentliche Förderung, Sponsorengelder, etc.).
Die Produktion muss maßgeblich in Deutschland realisiert werden (die Herkunft des Künstlers/der Kompanie ist nicht ausschlaggebend).
- Die Koproduzentenstruktur ist in ihren Beiträgen möglichst ausgeglichen und die Koproduzenten leisten einen substanziellen finanziellen Beitrag zur Koproduktion.
- Zum Termin der Jurysitzung (Mai 2010) wurde mit dem Projekt noch nicht begonnen.

Projekte, die bereits aus Mitteln der Kulturstiftung des Bundes (KSB) oder des Hauptstadtkulturfonds (HSK) oder des Fonds Darstellende Künste gefördert werden, sind nicht durch die NPN-Koproduktionsförderung förderbar.


Wie stelle ich einen Antrag auf Koproduktionsförderung?
Die Förderanträge sind im Original, gemeinsam mit schriftlichen Bestätigungen der Koproduzenten, vom Antragsteller bei JOINT ADVENTURES einzureichen. Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine Fachjury über den Antrag. Der Beschluss der Juroren wird den Antragstellern baldmöglichst nach der Jurysitzung mitgeteilt.

Das Antragsformular finden Sie unter der Rubrik Downloads > Koproduktionsförderung Tanz.

Bitte beachten Sie auch das Dokument zu den FAQ!

Geförderte Produktionen sind dazu verpflichtet das NPN und die Kulturstiftung des Bundes (KSB)
mit Text und Logo auf allen im Zusammenhang mit der Koproduktion stehenden Publikationen anzugeben.

Förderkriterien
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Das Netzwerk an Koproduzenten erfüllt die Mindestanforderungen, d.h. ein Partner aus je einem alten und einem neuen Bundesland, ODER zwei Partner aus zwei verschiedenen Bundesländern und ein Partner aus dem Ausland sind an dem Projekt beteiligt.
- Die Koproduzenten leisten substantielle Beiträge zur Entstehung der Produktion.
- Die Qualität der Produktion findet die Anerkennung durch die Juroren/Innen.
- Die Arbeit der Kompanie, des Künstlers ist von bundesweiter Relevanz.
- Eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung ist zu erwarten.
- Die Arbeit an der Produktion darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben.
- Die Koproduzentenstruktur ist in ihren Beiträgen möglichst ausgeglichen und die Beiträge der Koproduzenten sind nicht rein materieller Natur.

Für Hinweise zur Antragstellung und zum Verwendungsnachweis lesen Sie bitte die FAQs und die jeweiligen Dokumente aus der Rubrik Downloads > Koproduktionsförderung.

Geförderte Projekte

In den vergangenen Jahren wurden die folgenden Projekte gefördert:

2009 [17 KB]

2008 [21 KB]

2007 [5 KB]

2006 [103 KB]

2005 [4 KB]