> Antragsfrist 15. Oktober 2024

 

Ab sofort ist es möglich, für Gastspiele, die zwischen dem 15. November 2024 und Ende März 2025 stattfinden, Restmittel im Rahmen der Vergabe 2024 zu beantragen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag ausschließlich digital über das Antragsportal bis spätestens 18.00 Uhr (MEZ) am Tag der Deadline ein.

Die Administration des NPN liegt bei JOINT ADVENTURES – Walter Heun. Sämtliche Förderanträge sind dort fristgerecht über das digitale Antragsportal einzureichen und werden dort geprüft. Das Antragsportal ist am Tag der Frist in der Regel bis 18.00 Uhr (MEZ) geöffnet. Technischer Support für Probleme ist entsprechend erreichbar. Fällt die Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Antragsfrist.

Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge.

Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter:innen auftreten und eine Theaterproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

Der/die Antragsteller:in ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der/die Veranstalter:in ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).

Der/die Veranstalter:in gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

Das von den Veranstalter:innen an die Kompanien zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ.

Im Rahmen der NPN-Gastspielförderung Theater können Veranstalter:innen in öffentlicher Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 30%, bei einem Erstantrag in Höhe von 40% der Gastspielkosten, Veranstalter:innen in privater Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 50%, bei einem Erstantrag in Höhe von 60% der Gastspielkosten, unterstützt werden.

Zeigt ein*e Veranstalter:in das Gastspiel mit 3 und mehr Vorstellungen können öffentliche Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 40%, private Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 60% gefördert werden.

Bedingung ist die Einhaltung der vorgesehenen Mindesthonorarstruktur.

Bitte lesen Sie sich, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, die Hinweise zur Antragstellung sorgfältig durch. Falls Sie darüber hinaus Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich gerne an die Administration.

Hinweise zur Antragstellung

Im Folgenden finden Sie eine Information, wie sich das NPN-Mindesthonorar zusammensetzt. Die Zahlung des Mindesthonorars ist zwingende Voraussetzung, um eine Zuwendung im Rahmen der Gastspielförderung Theater zu erhalten.

NPN-Mindesthonorar

Bitte reichen Sie Ihren Verwendungsnachweis ausschließlich über das digitale Antragsportal des NPN ein. Sie haben hierfür bis zu 8 Wochen nach Abschluss des Gastspiels Zeit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Administration. Bitte beachten Sie, dass die nicht fristgemäße Einreichung des Verwendungsnachweises zur Rückforderung der gesamten Zuwendung führen kann.

Der Fördersatz mit beiden Logos (NPN & BKM) ist an gut sichtbarer Stelle zu platzieren. Die korrekte Wiedergabe auf allen Publikationen (Print und Online) ist unverzichtbare Förderungsvoraussetzung und Bestandteil des Zuwendungsvertrags. Kürzungen dieser Formel sind nicht erlaubt. Es müssen immer Fördersatz und Logos genannt werden.

Fördersatz

Logo sw jpg

Logo sw eps

Logo w eps

BKM-Logo png

BKM-Logo eps

Mit der Antragstellung für eine Zuwendung durch das NPN werden auf Grundlage der DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit.b personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des entsprechenden Vertrags verarbeitet. In unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der Antragstellung.

Erklärung DSGVO

Kontakt

Hannah Melder
+49 89 189 31 37 18
h.melder@jointadventures.net
Telefonische Erreichbarkeit: Mo - Mi 10 - 18 H

Über die Mittelvergabe der NPN-Gastspielförderung Theater entscheidet eine unabhängige Fachjury aus dem Bereich Theater. Ausschlaggebend für eine Gastspielförderung durch das NATIONALE PERFORMANCE NETZ sind die anerkannte künstlerische Qualität, der zukunftweisende, ggf. experimentelle Charakter der Produktion, sowie die überregionale Bedeutung und damit verbundene Bereicherung des Theaterangebots durch das Gastspiel in der Region. Neue Gastspiele haben Vorrang vor wiederholten Gastspielen. Es wird auf eine regionale Ausgewogenheit der Mittelverteilung geachtet.

Anne-Cathrin Lessel

Künstlerische Leiterin & Geschäftsführerin LOFFT – DAS THEATER, Leipzig (Sachsen)

Anja Quickert

Freie Autorin, Dramaturgin & Theaterwissenschaftlerin (Berlin)

Bernhard Siebert

Theaterwissenschaftler (Hessen)

Matthias Schulze-Kraft

Künstlerischer Leiter LICHTHOF Theater (Hamburg)

Silvia Stammen

Freie Theaterjournalistin, München (Bayern)

Die Netzwerkpartner:innen entscheiden über die Fördergrundsätze, die Besetzung der Jury und die Weiterentwicklung des Projekts.

Festival Theaterformen, Hannover (Niedersachsen)
FFT Forum Freies Theater, Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
JOINT ADVENTURES – Walter Heun, München (Bayern)
Kampnagel (Hamburg)
Künstlerhaus Mousonturm, Frankfurt am Main (Hessen)
Landesverband Freie Tanz- und Theaterschaffende (Baden-Württemberg)
schloss bröllin, Fahrenwalde (Mecklenburg-Vorpommern)
Sophiensaele (Berlin)
Tafelhalle im KunstKulturQuartier, Nürnberg (Bayern)
Theaterhaus Jena (Thüringen)
Theater im Pfalzbau, Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz)

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