> 31. Januar 2023 (1. Vergabe)
> 15. April 2023 (2. Vergabe)

Da die Frist der 2. Vergabe auf einen Samstag fällt, können bis zum 17. April 2023 (20.00 H MEZ) Anträge eingereicht werden.

Die Administration des NPN liegt bei JOINT ADVENTURES – Walter Heun. Sämtliche Förderanträge sind dort fristgerecht über das digitale Antragsportal einzureichen und werden dort geprüft. Das Antragsportal ist am Tag der Frist in der Regel bis 20.00 Uhr (MEZ) geöffnet. Technischer Support für Probleme ist entsprechend erreichbar. Fällt die Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Antragsfrist.

Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge.

Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, andere Kulturinstitutionen und Kompanien, die als Veranstalter auftreten und eine Tanzproduktion aus einem anderen Bundesland einladen möchten.

Der Antragsteller ist in Deutschland ansässig. Die Produktion entstand in Deutschland, aber nicht in dem Bundesland, in dem der Veranstalter ansässig ist. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).

Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ.

Im Rahmen der NPN-Gastspielförderung Tanz können Veranstalter*innen in öffentlicher Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 30%, bei einem Erstantrag in Höhe von 40% der Gastspielkosten, Veranstalter*innen in privater Trägerschaft mit einem Zuschuss in Höhe von 50%, bei einem Erstantrag in Höhe von 60% der Gastspielkosten, unterstützt werden.

Zeigt ein*e Veranstalter*in das Gastspiel mit 3 und mehr Vorstellungen können öffentliche Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 40%, private Träger mit einem Zuschuss in Höhe von 60% gefördert werden.

Bedingung ist die Einhaltung der vorgesehenen Mindesthonorarstruktur.

Bitte lesen Sie sich, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, die Hinweise zur Antragstellung sorgfältig durch. Falls Sie darüber hinaus Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich gerne an die Administration.

Hinweise zur Antragstellung

Im Folgenden finden Sie eine Information, wie sich das NPN-Mindesthonorar zusammensetzt. Die Zahlung des Mindesthonorars ist zwingende Voraussetzung, um eine Zuwendung im Rahmen der Gastspielförderung Tanz zu erhalten.

NPN-Mindesthonorar

Bitte laden Sie sich die Dokumente auf Ihren Rechner und speichern Sie diese ab, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen. Bitte reichen Sie die Unterlagen zum Verwendungsnachweis zusammen mit der Evaluation bis spätestens 8 Wochen, nachdem das Gastspiel stattgefunden hat, per Post ein.

Wurde Ihr Gastspiel im Rahmen der Vergabe 2023 gefördert, verwenden Sie bitte dieses Formular:

Formular VWN 2023

Wurde Ihr Gastspiel im Rahmen der Vergabe 2022 gefördert, verwenden Sie bitte dieses Formular:

Formular VWN 2022

Für beide Jahre benutzen Sie bitte dieses Formular für die Evaluation:

Evaluation

Der Fördersatz mit beiden Logos (NPN & BKM) ist an gut sichtbarer Stelle zu platzieren. Die korrekte Wiedergabe auf allen Publikationen (Print und Online) ist unverzichtbare Förderungsvoraussetzung und Bestandteil des Zuwendungsvertrags. Kürzungen dieser Formel sind nicht erlaubt. Es müssen immer Fördersatz und Logos genannt werden.

Fördersatz

Logo sw jpg

Logo sw eps

Logo w eps

BKM-Logo png

BKM-Logo eps

Mit der Antragstellung für eine Zuwendung durch das NPN werden auf Grundlage der DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit.b personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des entsprechenden Vertrags verarbeitet. In unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der Antragstellung.

Erklärung DSGVO

Kontakt

Mirko Hecktor
+49 89 189 31 37 15
m.hecktor@jointadventures.net

Über die Mittelvergabe der NPN-Gastspielförderung Tanz entscheidet eine unabhängige Fachjury aus dem Bereich Tanz. Ausschlaggebend für eine Gastspielförderung durch das NATIONALE PERFORMANCE NETZ sind die anerkannte künstlerische Qualität, der zukunftweisende, ggf. experimentelle Charakter der Produktion, sowie die überregionale Bedeutung und damit verbundene Bereicherung des Tanzangebots durch das Gastspiel in der Region. Neue Gastspiele haben Vorrang vor wiederholten Gastspielen. Es wird auf eine regionale Ausgewogenheit der Mittelverteilung geachtet.

Nadja Dias

Freie Produzentin, Beraterin (Baden-Württemberg)

Arlette-Louise Ndakoze

Philosophin, Dozentin, künstlerische Co-Leiterin SAVVY Contemporary (Berlin)

Melanie Suchy

Tanzjournalistin (Hessen & Nordrhein-Westfalen)

Katrin Ullmann

Tanz- & Theaterkritikerin (Hamburg)

Christian Watty

Künstlerischer Leiter euro-scene Leipzig (Sachsen)

Die Netzwerkpartner entscheiden über die Fördergrundsätze, die Besetzung der Jury und die Weiterentwicklung des Projekts.

HAU Hebbel am Ufer (Berlin)
JOINT ADVENTURES – Walter Heun, München (Bayern)
Kampnagel (Hamburg)
Künstlerhaus Mousonturm, Frankfurt am Main (Hessen)
tanzhaus nrw, Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Theater im Pfalzbau, Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz)

#gefördert