> 31. Januar 2023 (1. Vergabe)
> 15. April 2023 (2. Vergabe)

Da die Frist der 2. Vergabe auf einen Samstag fällt, können bis zum 17. April 2023 (20.00 H MEZ) Anträge eingereicht werden.

Die Administration des NPN liegt bei JOINT ADVENTURES – Walter Heun. Sämtliche Förderanträge sind dort fristgerecht über das digitale Antragsportal einzureichen und werden dort geprüft. Das Antragsportal ist am Tag der Frist in der Regel bis 20.00 Uhr (MEZ) geöffnet. Technischer Support für Probleme ist entsprechend erreichbar. Fällt die Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Antragsfrist.

Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge.

Im Rahmen der NPN-Koproduktionsförderung Tanz wird die Entstehung neuer Tanzproduktionen gefördert, die möglichst über solistische oder kleinteilige Formate hinausgehen. 

Die NPN-Koproduktionsförderung Tanz setzt voraus, dass mindestens zwei Partner*innen miteinander kooperieren und ein*e Koproduktionspartner*in aus einem deutschen Bundesland mit einer*m aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland kooperiert. Mindestens eine*r der Produzent*innen muss ein Veranstaltungsort, Produktionshaus, Festival o. ä. sein. Dritte und weitere Koproduzent*innen sind nicht zwingend erforderlich, erhöhen jedoch die Chancen auf Bewilligung.

Antragsteller*in ist der/die ausführende hauptverantwortliche Produzent der Produktion. Auch die Kompanie/der/die Künstler*in können Antragsteller*in sein, wenn er/sie finanzielle Produktionsmittel (z.B. öffentliche Drittmittel, Sponsorengelder) einbringen und somit als Produzent*in auftreten.

Unabhängig von der Herkunft der Kompanie/der Künstler*innen muss die Produktion im Wesentlichen in Deutschland erarbeitet werden und der/die Antragsteller*in in Deutschland ansässig sein. Probenaufenthalte und Residenzen im Ausland sind möglich.

Für die Höhe des Budgets einer Koproduktion gibt es keine Richtgröße. Gefördert wird meist im Rahmen von 10.000,- bis 50.000,- EUR, jedoch maximal bis 50% der Gesamtkosten.

Mit der Koproduktion darf grundsätzlich erst nach dem Entscheid der Jury begonnen werden.

Der Förderantrag kann mit einem Antrag auf förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmebeginn verbunden werden. Durch die Beantragung eines vorzeitigen Maßnahmebeginns kann mit dem Projekt bereits ab dem Datum der Antragstellung begonnen werden.

Die Zuwendung wird in der Regel für das laufende Haushaltsjahr, spätestens aber bis zum 31.03. des Folgejahres gewährt. Die Produktion muss in diesem Zeitraum entwickelt werden, zur Premiere kommen und damit abgeschlossen sein.

Bitte lesen Sie sich, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, die Hinweise zur Antragstellung sorgfältig durch. Falls Sie darüber hinaus Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich gerne an die Administration.

Hinweise zur Antragstellung

An dieser Stelle finden Sie eine Vorlage für die Zusage bzw. Absichtserklärung des/der Koproduzent*innen, die ausgefüllt im Antragsportal als Anlage hochzuladen ist:

Muster Koproduzent*innen

Mit diesem Formular können Sie Mittel bei der Administration abrufen. Bitte laden Sie sich das Dokument auf Ihren Rechner und speichern Sie es ab, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen.

Mittelanforderung

Bitte laden Sie sich alle Dokumente auf Ihren Rechner und speichern Sie diese ab, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen. Bitte reichen Sie die Unterlagen zum Verwendungsnachweis zusammen mit der Evaluation bis spätestens 8 Wochen, nachdem die Premiere stattgefunden hat, per Post ein.

Bitte beachten Sie zudem die Hinweise zum Verwendungsnachweis, bevor Sie diesen ausfüllen. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Administration.

Formular VWN

Vorlage Einnahmen-Ausgaben

Evaluation

Hinweise Projektabwicklung & VWN

Der Fördersatz mit beiden Logos (NPN & BKM) ist an gut sichtbarer Stelle zu platzieren und ist ebenso groß wiederzugeben wie das Logo Ihrer Einrichtung. Die korrekte Wiedergabe auf allen Publikationen (Print und Online) ist unverzichtbare Förderungsvoraussetzung und Bestandteil des Zuwendungsvertrags. Kürzungen dieser Formel sind nicht erlaubt. Es müssen immer Fördersatz und Logos genannt werden.

Fördersatz

Logo sw jpg

Logo sw eps

Logo w eps

BKM-Logo png

BKM-Logo eps

Mit der Antragstellung für eine Zuwendung durch das NPN werden auf Grundlage der DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit.b personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des entsprechenden Vertrags verarbeitet. In unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der Antragstellung.

Erklärung DSGVO

Kontakt

Friederike Jäcksch
+49 89 189 31 37 13
f.jaecksch@jointadventures.net

Über die Mittelvergabe der NPN-Koproduktionsförderung Tanz entscheidet eine unabhängige Fachjury aus dem Bereich Tanz. Ausschlaggebend für eine Koproduktionsförderung durch das NATIONALE PERFORMANCE NETZ sind vor allem die künstlerische Qualität und die überregionale Bedeutung der Produktion. Jedes Projekt und jede Koproduktion sind einzigartig. Um dem gerecht zu werden, sind die Förderkriterien der NPN-Koproduktionsförderung Tanz so offen wie möglich.

Nadja Dias

Freie Produzentin, Beraterin (Baden-Württemberg)

Arlette-Louise Ndakoze

Philosophin, Dozentin, künstlerische Co-Leiterin SAVVY Contemporary (Berlin)

Melanie Suchy

Tanzjournalistin (Hessen & Nordrhein-Westfalen)

Katrin Ullmann

Tanz- & Theaterkritikerin (Hamburg)

Christian Watty

Künstlerischer Leiter euro-scene Leipzig (Sachsen)

#gefördert