Gastspielförderung Tanz
International
Antrags
fristen
> 31. Januar 2020 (1. Vergabe)
> 15. April 2020 (2. Vergabe)
Es gilt das Datum des Poststempels.
Voraus
setzungen
Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Kompanien/Künstler, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen.
Die Produktion entstand maßgeblich in Deutschland. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.
Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).
Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.
Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ.
Was kann ich
beantragen?
Das NATIONALE PERFORMANCE NETZ bezuschusst 50% der Produktionskosten analog zum Anteil, den der einladende Veranstalter als Honorar auf Basis der NPN-Mindesthonorargrenzen zahlt. Abhängig von der Ländergruppenzugehörigkeit des Veranstalters werden weitere Gastspielkosten wie folgt gefördert:
Gruppe A: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der einladende Veranstalter als Honorar zahlt
Gruppe B: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der einladende Veranstalter als Honorar zahlt, sowie 100% der Per Diems und Unterbringungskosten
Gruppe C: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der einladende Veranstalter als Honorar zahlt, 100% der Per Diems und Unterbringungskosten, sowie 50% der Reise- und Transportkosten
Download
NPN
Fördersatz
Der Fördersatz mit beiden Logos (NPN & BKM) ist an gut sichtbarer Stelle zu platzieren und ist ebenso groß wiederzugeben wie das Logo Ihrer Einrichtung. Die korrekte Wiedergabe auf allen Publikationen (Print und Online) ist unverzichtbare Förderungsvoraussetzung und Bestandteil des Zuwendungsvertrags. Kürzungen dieser Formel sind nicht erlaubt. Es müssen immer Fördersatz und Logos genannt werden.

Förder
kriterien
Über die Mittelvergabe der NPN-Gastspielförderung Tanz International entscheidet eine unabhängige Fachjury aus dem Bereich Tanz. Ausschlaggebend für eine internationale Gastspielförderung durch das NATIONALE PERFORMANCE NETZ sind vor allem die künstlerische Qualität und die überregionale Bedeutung eines Gastspiels.
Kontakt
Alejandra Avila-Fischer
+49 89 189 31 37 14
a.avila-fischer@jointadventures.net
Jury
Anna Mülter
Tanzkuratorin Sophiensaele (Berlin) & Dramaturgin tanzhaus nrw (Nordrhein-Westfalen)
Sandra Noeth
Kulturwissenschaftlerin & Dramaturgin (Berlin)
Johanna Roggan
Gründungsmitglied TanzNetzDresden, Vorstandsmitglied Landesverband Freie Theater Sachsen & Villa Wigman für TANZ e.V. (Sachsen)
Melanie Suchy
Tanzjournalistin (Hessen & Nordrhein-Westfalen)
Katrin Ullmann
Tanz- & Theaterkritikerin (Hamburg)