> 15. April 2024 (2. Vergabe)

 

Ab sofort ist es möglich, Fördermittel für Gastspiele, die im Jahr 2024 und im ersten Quartal 2025 stattfinden, im Rahmen der 1. Vergabe 2024 zu beantragen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag ausschließlich digital über das Antragsportal bis spätestens 18.00 Uhr (MEZ) am Tag der Deadline ein.

Die Administration des NPN liegt bei JOINT ADVENTURES – Walter Heun. Sämtliche Förderanträge sind dort fristgerecht über das digitale Antragsportal einzureichen und werden dort geprüft. Das Antragsportal ist am Tag der Frist in der Regel bis 18.00 Uhr (MEZ) geöffnet. Technischer Support für Probleme ist entsprechend erreichbar. Fällt die Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Antragsfrist.

Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge.

Antragsberechtigt sind in Deutschland ansässige Kompanien/Künstler, die mit einer Tanzproduktion im Ausland gastieren wollen.

Die Produktion entstand maßgeblich in Deutschland. Das Gastspiel ist nicht die Premiere der Produktion.

Das Gastspiel darf zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben oder abgeschlossen sein. I. d. R. tagt die Jury ca. 4 Wochen nach Antragsfrist (kein Rechtsanspruch).

Der Veranstalter gewährleistet eine professionelle organisatorische und bühnentechnische Umsetzung.

Das vom Veranstalter an die Kompanie zu zahlende Honorar unterschreitet nicht die Mindesthonorarsätze des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ.

Das NATIONALE PERFORMANCE NETZ bezuschusst 50% der Produktionskosten analog zum Anteil, den der einladende Veranstalter als Honorar auf Basis der NPN-Mindesthonorargrenzen zahlt. Abhängig von der Ländergruppenzugehörigkeit des Veranstalters werden weitere Gastspielkosten wie folgt gefördert:

Gruppe A: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der einladende Veranstalter als Honorar zahlt

Gruppe B: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der einladende Veranstalter als Honorar zahlt, sowie 100% der Per Diems und Unterbringungskosten

Gruppe C: gefördert werden 50% der künstlerischen Produktionskosten analog zum Anteil, den der einladende Veranstalter als Honorar zahlt, 100% der Per Diems und Unterbringungskosten, sowie 50% der Reise- und Transportkosten

Im Rahmen der NPN-Gastspielförderung Tanz International werden Gastspiele je nach Wirtschaftskraft und Situation der öffentlichen Kulturförderung des Gastspiellandes sowie abhängig von dessen Nähe bzw. Distanz zum Ursprungsland der künstlerischen Produktion (Deutschland) unterschiedlich bezuschusst. Die Einteilung in drei verschiedene Ländergruppen regelt die jeweiligen Bereiche der Förderung. Welcher Ländergruppe das Zielland Ihres Gastspiels angehört, sowie eine Übersicht über die aktuell geltenden Auslandstage- und Übernachtungsgelder finden Sie hier:

Ländergruppen

Auslandstage- & Übernachtungsgelder

 

 

Bitte lesen Sie sich, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, die Hinweise zur Antragstellung sorgfältig durch. Falls Sie darüber hinaus Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich gerne an die Administration.

Hinweise zur Antragstellung​​​​​​​

Im Folgenden finden Sie eine Information, wie sich das NPN-Mindesthonorar zusammensetzt. Die Zahlung des Mindesthonorars ist zwingende Voraussetzung, um eine Zuwendung im Rahmen der Gastspielförderung Tanz International zu erhalten.

NPN-Mindesthonorar

 

An dieser Stelle finden Sie eine Vorlage für die Zusage bzw. Absichtserklärung des/der einladenden Veranstalters*in, die ausgefüllt im Antragsportal als Anlage hochzuladen ist:

Muster Veranstalter*in

 

Bitte reichen Sie Ihren Verwendungsnachweis ausschließlich über das digitale Antragsportal des NPN ein. Sie haben hierfür bis zu 8 Wochen nach Abschluss des Gastspiels Zeit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Administration. Bitte beachten Sie, dass die nicht fristgemäße Einreichung des Verwendungsnachweises zur Rückforderung der gesamten Zuwendung führen kann.

Der Fördersatz mit beiden Logos (NPN & BKM) ist an gut sichtbarer Stelle zu platzieren. Die korrekte Wiedergabe auf allen Publikationen (Print und Online) ist unverzichtbare Förderungsvoraussetzung und Bestandteil des Zuwendungsvertrags. Kürzungen dieser Formel sind nicht erlaubt. Es müssen immer Fördersatz und Logos genannt werden.

Fördersatz

Logo sw jpg

Logo sw eps

Logo w eps

BKM-Logo png

BKM-Logo eps

Mit der Antragstellung für eine Zuwendung durch das NPN werden auf Grundlage der DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit.b personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des entsprechenden Vertrags verarbeitet. In unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der Antragstellung.

Erklärung DSGVO

Kontakt

Gertrud Dörr
+49 89 189 31 37 12
g.doerr@jointadventures.net

Über die Mittelvergabe der NPN-Gastspielförderung Tanz International entscheidet eine unabhängige Fachjury aus dem Bereich Tanz. Ausschlaggebend für eine internationale Gastspielförderung durch das NATIONALE PERFORMANCE NETZ sind vor allem die künstlerische Qualität und die überregionale Bedeutung eines Gastspiels.

Nadja Dias

Freie Produzentin, Beraterin (Baden-Württemberg)

Arlette-Louise Ndakoze

Philosophin, Dozentin, künstlerische Co-Leiterin SAVVY Contemporary (Berlin)

Melanie Suchy

Tanzjournalistin (Hessen & Nordrhein-Westfalen)

Matthias Quabbe

freier Tanzdramaturg (Hamburg)

Christian Watty

Künstlerischer Leiter euro-scene Leipzig (Sachsen)

#gefördert