Koproduktionsförderung
Tanz
Antrags
fristen
> 31. Januar 2021 (1. Vergabe)
> 15. April 2021 (2. Vergabe)
Es gilt das Datum des Poststempels.
Info-Zoom
Im Vorfeld zur zweiten Vergabe 2021 bieten wir einen weiteren Info-Zoom zu den Fördermöglichkeiten im Rahmen der NPN-Koproduktionsförderung Tanz an.
Info-Zoom
Koproduktionsförderung Tanz
Mi 31. März 2021
11 – 12.00 H
Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt. Bitte melden Sie sich für Info-Zoom rechtzeitig per Email an:
s.schumann@jointadventures.net
Der Info-Zoom findet auf Deutsch statt.
Voraus
setzungen
Die NPN-Koproduktionsförderung Tanz setzt voraus, dass mindestens zwei Partner miteinander kooperieren und ein Koproduktionspartner aus einem deutschen Bundesland mit einem aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland kooperiert. Mindestens einer der Produzenten muss ein Veranstaltungsort, Produktionshaus, Festival o. ä. sein. Dritte und weitere Koproduzenten sind nicht zwingend erforderlich, erhöhen jedoch die Chancen auf Bewilligung.
Antragsteller ist der ausführende hauptverantwortliche Produzent der Produktion. Auch die Kompanie/der Künstler können Antragsteller sein, wenn sie finanzielle Produktionsmittel (z.B. öffentliche Drittmittel, Sponsorengelder) einbringen und somit als Produzent auftreten.
Unabhängig von der Herkunft der Kompanie/des Künstlers muss die Produktion im Wesentlichen in Deutschland erarbeitet werden und der Antragsteller in Deutschland ansässig sein. Probenaufenthalte und Residenzen im Ausland sind möglich.
Was kann ich
beantragen?
Für die Höhe des Budgets einer Koproduktion gibt es keine Richtgröße. Gefördert wird meist im Rahmen von 10.000,- bis 50.000,- EUR, jedoch maximal bis 50% der Gesamtkosten.
Wie stelle ich
einen Antrag?
Die Administration des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ liegt bei JOINT ADVENTURES – Walter Heun. Sämtliche Förderanträge sind dort fristgerecht (Datum des Poststempels) einzureichen und werden dort geprüft. Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge.
Bitte legen Sie dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformular folgendes Material in einfacher Ausfertigung bei:
– differenzierte Projektbeschreibung auf max. 4 DIN A4 Seiten
– differenzierter Finanzierungsplan
– Filmmaterial zu älteren Arbeiten, vorzugsweise als Links zu Videoplattformen
– ggf. aussagekräftiges Zusatzmaterial wie z.B. Referenzen, ausgewählte Presseartikel, Programmhefte, Abendzettel etc.
– Bestätigung/en des/der Koproduzenten
Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular zusätzlich per Email an:
f.jaecksch@jointadventures.net
Download
NPN
Fördersatz
Der Fördersatz mit beiden Logos (NPN & BKM) ist an gut sichtbarer Stelle zu platzieren und ist ebenso groß wiederzugeben wie das Logo Ihrer Einrichtung. Die korrekte Wiedergabe auf allen Publikationen (Print und Online) ist unverzichtbare Förderungsvoraussetzung und Bestandteil des Zuwendungsvertrags. Kürzungen dieser Formel sind nicht erlaubt. Es müssen immer Fördersatz und Logos genannt werden.

Förder
kriterien
Über die Mittelvergabe der NPN-Koproduktionsförderung Tanz entscheidet eine unabhängige Fachjury aus dem Bereich Tanz. Ausschlaggebend für eine Koproduktionsförderung durch das NATIONALE PERFORMANCE NETZ sind vor allem die künstlerische Qualität und die überregionale Bedeutung der Produktion. Jedes Projekt und jede Koproduktion sind einzigartig. Um dem gerecht zu werden, sind die Förderkriterien der NPN-Koproduktionsförderung Tanz so offen wie möglich.
Kontakt
Friederike Jäcksch
+49 89 189 31 37 13
f.jaecksch@jointadventures.net
Jury
Nadja Dias
Freie Produzentin, Beraterin (Baden-Württemberg)
Anna Mülter
Leiterin Festival Theaterformen (Niedersachsen)
Johanna Roggan
Gründungsmitglied TanzNetzDresden, Vorstandsmitglied Landesverband Freie Theater Sachsen & Villa Wigman für TANZ e.V. (Sachsen)
Melanie Suchy
Tanzjournalistin (Hessen & Nordrhein-Westfalen)
Katrin Ullmann
Tanz- & Theaterkritikerin (Hamburg)