Impulsförderung
Tanz & Theater

Im Rahmen der beiden nationalen Gastspielförderungen des NPN startet ein neues, gemeinsam mit den Ministerien entwickeltes Impulsförderungsmodell, das Vorhaben aus den Bereichen zeitgenössischer Tanz oder zeitgenössisches Theater bezuschusst, die den Austausch zwischen Regionen in Deutschland fördern, wo in beiden Bereichen entsprechende Strukturen zum qualitativen Erhalt und Ausbau der lokalen Szenen fehlen; bzw. Vorhaben, die Künstler*innen/ Veranstalter*innen/ Netzwerke etc. aus Regionen einbeziehen, in denen diese Kunstformen zu wenig repräsentiert sind.

Mit der Impulsförderung Tanz & Theater sollen neue, bundesländerübergreifende Kooperationen entstehen, die Entwicklungspotenziale in den oben genannten Bereichen und Regionen erschließen und neue „Tangenten“ der Kooperation ermöglichen.

> 1. März 2024

 

Ab sofort ist es möglich, Fördermittel für Projekte, die im Jahr 2024 stattfinden, im Rahmen der 1. Vergabe 2024 zu beantragen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag ausschließlich digital über das Antragsportal bis spätestens 18.00 Uhr (MEZ) am Tag der Deadline ein.

Die Administration des NPN liegt bei JOINT ADVENTURES – Walter Heun. Sämtliche Förderanträge sind dort fristgerecht über das digitale Antragsportal einzureichen und werden dort geprüft. Das Antragsportal ist am Tag der Frist in der Regel bis 18.00 Uhr (MEZ) geöffnet. Technischer Support für Probleme ist entsprechend erreichbar. Fällt die Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt der nächste Werktag als Antragsfrist.

Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, entscheidet eine unabhängige Fachjury über die Anträge.

Antragsberechtigt sind freie Theater, Privat-, Stadt- und Staatstheater, Festivals, Produktionszentren und -büros, Tanz- bzw. Theaternetzwerke, andere Kulturinstitutionen, die als Veranstalter*in auftreten, Einzelkünstler*innen, Kompanien und Kollektive, natürliche und juristische Personen mit Sitz bzw. Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in Deutschland.

Das beantragte Vorhaben muss einen bundesländerübergreifenden Austausch beinhalten.

Das Vorhaben darf i.d.R. zum Zeitpunkt des Jurybeschlusses noch nicht begonnen haben (die Jury tagt normalerweise innerhalb von vier Wochen nach Antragsfrist, kein Rechtsanspruch). Es muss bis spätestens 31.12. des Jahres abgeschlossen sein.

Bei Antragstellung müssen Dritt- bzw. Eigenmittel in Höhe von mind. 10% des Vorhabenvolumens eingebracht werden (keine unbaren Leistungen oder Sachleistungen!).

Das Vorhaben wird im Wesentlichen in Deutschland realisiert.

Die Mindestsumme der beantragten Förderung sollte in der Regel 2.000,- EUR betragen und darf die Höchstsumme von 25.000 ,- EUR nicht übersteigen.

Bei Antragstellung müssen finanzielle Dritt- bzw. Eigenmittel in Höhe von mind. 10% des Gesamtvolumens eingebracht werden (keine unbaren Leistungen oder Sachleistungen!).

Im Rahmen der Impulsförderung Tanz & Theater dürfen Vorhaben in folgenden vier Förderbereichen beantragt werden:

Förderbereich 1: Residenzen
Förderbare Formate: Showings, Lecture Performances, Workshops usw.

Förderbereich 2: Austausch zwischen (Künstler*innen-)Netzwerken
Förderbare Formate: Produktionen, (Mini-)Festivals, Workshops, Dialogformate usw.

Förderbereich 3: Forschungsarbeiten
Förderbare Formate: Veröffentlichungen, Lecture Performances, Präsentationen usw.

Förderbereich 4: Veranstaltungsreihen 
Förderbare Formate: Vorstellungen, Workshops, Arbeitsgespräche, Pitchings, informelle Begegnungsformate usw.

Bitte lesen Sie sich, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen, die Hinweise zur Antragstellung sorgfältig durch. Falls Sie darüber hinaus Fragen zur Antragstellung haben, wenden Sie sich gerne an die Administration.

Hinweise zur Antragstellung

Neben der kurzen Projektkalkulation im Antrag ist dem Antrag ein differenzierter Finanzierungsplan im Excel-Format als Anlage beizufügen, der sämtliche Projekteinnahmen und Projektausgaben auflistet. Hierfür kann die folgende Vorlage genutzt werden.

Vorlage Finanzierungsplan

Mit diesem Formular können Sie Mittel bei der Administration abrufen. Bitte laden Sie sich das Dokument auf Ihren Rechner und speichern Sie es ab, bevor Sie mit dem Ausfüllen beginnen.

Mittelanforderung

Bitte reichen Sie Ihren Verwendungsnachweis ausschließlich über das digitale Antragsportal des NPN ein. Sie haben hierfür bis zu 8 Wochen nach Abschluss des Projekts Zeit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Administration. Bitte beachten Sie, dass die nicht fristgemäße Einreichung des Verwendungsnachweises zur Rückforderung der gesamten Zuwendung führen kann.

Bitte lesen Sie sich vor dem Ausfüllen die Hinweise zum Verwendungsnachweis sorgfältig durch und benutzen Sie für die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung die Vorlage, die Sie für Ihren Finanzierungsplan bei der Antragstellung genutzt haben.

Hinweise zum VWN

Der Fördersatz mit beiden Logos (NPN & BKM) ist an gut sichtbarer Stelle zu platzieren. Die korrekte Wiedergabe auf allen Publikationen (Print und Online) ist unverzichtbare Förderungsvoraussetzung und Bestandteil des Zuwendungsvertrags. Kürzungen dieser Formel sind nicht erlaubt. Es müssen immer Fördersatz und Logos genannt werden.

Fördersatz

Logo sw jpg

Logo sw eps

Logo w eps

BKM-Logo png

BKM-Logo eps

Im Folgenden finden Sie eine Information, wie sich das NPN-Mindesthonorar zusammensetzt. Die Zahlung des Mindesthonorars ist zwingende Voraussetzung, um eine Zuwendung im Rahmen der Impulsförderung Tanz & Theater zu erhalten.

NPN-Mindesthonorar

Mit der Antragstellung für eine Zuwendung durch das NPN werden auf Grundlage der DSGVO Art. 6 Abs. 1 lit.b personenbezogene Daten zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des entsprechenden Vertrags verarbeitet. In unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die Verwendung Ihrer Daten im Rahmen der Antragstellung.

Erklärung DSGVO

Kontakt

Impulsförderung Tanz
Mirko Hecktor
+49 89 189 31 37 15
m.hecktor@jointadventures.net

Impulsförderung Theater
Hannah Melder
+49 89 189 31 37 18
(telefonische Erreichbarkeit Mo – Mi)
h.melder@jointadventures.net

Über die Mittelvergabe im Rahmen der Impulsförderung Tanz & Theater entscheidet eine unabhängige Fachjury aus dem Bereich Tanz und Theater. Ausschlaggebend für eine Förderung sind die anerkannte künstlerische Qualität. Das Vorhaben kann zudem einem der vier Förderbereiche zugeordnet werden, weist eine überregionale Bedeutung auf und/oder bereichert das Tanz- bzw. Theaterangebot der entsprechenden Region. Es wird auf eine regionale Ausgewogenheit der Mittelverteilung geachtet.

Jedes Vorhaben ist einzigartig. Um dieser Tatsache Rechnung zu tragen, ist die Impulsförderung Tanz & Theater möglichst offen in ihrer Ausrichtung. 

Arlette-Louise Ndakoze 

Philosophin, Dozentin, künstlerische Co-Leiterin SAVVY Contemporary (Berlin)

Bernhard Siebert

Theaterwissenschaftler (Hessen)

Eike Wittrock

Theater- und Tanzwissenschaftler, Dramaturg und Kurator (Österreich)

#gefördert